Sichere dich rechtzeitig ab – bevor der Amtsarzt zur Hürde wird
Viele Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter richten ihre ganze Aufmerksamkeit auf das Referendariat und auf gute Beurteilungen. Oft fällt erst kurz vor der Verbeamtung auf, dass noch eine weitere Stelle wichtig wird, nämlich der Amtsarzt. Er prüft, ob du voraussichtlich dauerhaft dienstfähig sein wirst. Wenn seine Einschätzung kritisch ausfällt, kann sich deine Verbeamtung verzögern oder im ungünstigsten Fall ganz scheitern. Genau deshalb ist es sinnvoll, deine finanzielle Absicherung als angehende Lehrkraft frühzeitig klar zu regeln. So bleibst du in jeder Situation handlungsfähig, unabhängig davon, wie der Amtsarzt entscheidet. Auf das Ergebnis der Untersuchung hast du nur wenig Einfluss. Deine Vorbereitung dagegen kannst du sehr stark beeinflussen.

Warum der Amtsarzt bei der Lehrer-Verbeamtung so genau hinschaut
Die Verbeamtung ist für die Länder ein Versprechen auf Jahrzehnte. Sie wollen sicher sein, dass du voraussichtlich bis zur Pensionierung dienstfähig bleibst. Deshalb ist die amtsärztliche Untersuchung eine echte Zugangsvoraussetzung. Ohne ein positives Gutachten erfolgt keine Ernennung. Für Lehrkräfte ist das manchmal überraschend, wenn fachlich eigentlich alles passt und die Schulleitung zufrieden ist. Nach mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts geht es um die gesundheitliche Eignung, also die Frage, ob du den Beruf voraussichtlich langfristig ausüben kannst.
Der Amtsarzt beurteilt dabei nicht nur deinen aktuellen Zustand. Er schaut auch, ob Erkrankungen, die du schon hattest, in Zukunft zu wiederholten Ausfällen oder sogar zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen könnten. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass das Risiko dafür zu hoch ist, darf der Dienstherr die Verbeamtung zurückstellen oder ablehnen. Für dich heißt das: Auch wenn du im Alltag leistungsfähig bist, kann die medizinische Prognose trotzdem streng ausfallen.
Was bei der Untersuchung tatsächlich geprüft wird
Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass „man nur kurz untersucht wird“. In der Praxis stimmt das nur selten. Ziel der amtsärztlichen Untersuchung ist ein vollständiges Bild deiner gesundheitlichen Situation. Dabei werden Vorerkrankungen, aktuelle Befunde, dein Gewicht, mögliche psychische Belastungen und längere Fehlzeiten berücksichtigt. Also alles, was etwas über deine zukünftige Dienstfähigkeit aussagt. Je nach Bundesland können zusätzlich fachärztliche Unterlagen verlangt werden, manchmal liegt der Fokus auch auf bestimmten Erkrankungen. Deshalb findest du online so unterschiedliche Erfahrungsberichte. Der Grundgedanke ist jedoch überall derselbe. Es soll eingeschätzt werden, ob du voraussichtlich viele Jahre im Beamtenverhältnis arbeiten kannst.
Wichtig ist hier die rechtliche Grenze: Du kannst den Amtsarzt nicht „überzeugen“, dich doch zu verbeamten. Er ist unabhängig und arbeitet nach den Vorgaben des Dienstherrn. Du darfst selbstverständlich vollständige und aktuelle Unterlagen vorlegen, du kannst Diagnosen erklären lassen, du kannst Rückfragen stellen – aber du kannst das Ergebnis nicht erkaufen oder taktisch beeinflussen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass deine finanzielle Seite nicht davon abhängt, ob das Testat „dienstfähig“ im Gutachten steht.
Gerade beim Thema psychische Vorerkrankungen oder Therapieerfahrungen sieht man, dass es keine Pauschalentscheidungen gibt. Der Amtsarzt schaut auf den Einzelfall und darauf, ob künftig mit längeren Ausfallzeiten zu rechnen ist. Wenn du in den letzten Jahren häufig krankgeschrieben warst, kann das ebenfalls eine Rolle spielen. Auch das kannst du nicht kurzfristig „wegmachen”. Was du jedoch selbst in der Hand hast, ist deine finanzielle Absicherung als Lehrkraft, falls die Verbeamtung vertagt wird.
Wo finanzielle Risiken für angehende Lehrkräfte lauern
Viele Lehramtsanwärterinnen und -anwärter gehen fest davon aus, dass alles klappt und sie bald Beamtin oder Beamter auf Probe sein werden. Wenn es dann überraschender doch heißt: „Wir müssen Ihre Verbeamtung verschieben, das Gutachten ist nicht eindeutig“, reißt das schnell ein Loch in die Planung. Als Tarifbeschäftigte:r oder als jemand, der noch nicht verbeamtet wird, hast du andere Regelungen bei der Krankenversicherung, andere Netto-Bezüge und oft weniger Schutz bei längeren Erkrankungen. In dieser Zwischenphase fühlt sich das Thema plötzlich wie eine echte Hürde an, weil du länger auf dem unsichereren Status festhängst. Kurz über den Amtsarzt zur Lehrer Verbeamtung ist halt nicht zwingend der Regelfall.
Genau an diesem Punkt entsteht häufig ein Denkfehler. Viele gehen davon aus, dass die finanziellen Vorteile automatisch mit der Verbeamtung einsetzen. Das ist richtig, allerdings nur, wenn die Verbeamtung auch tatsächlich ausgesprochen wird. Verzögert sich der Termin, musst du diese Zeit überbrücken. Ohne einen klaren Plan kann das dazu führen, dass du bestimmte Vorsorgemaßnahmen später nur noch teurer oder mit Einschränkungen abschließen kannst, weil inzwischen neue Diagnosen in deiner Akte stehen. Wenn du deine Absicherung als Lehrkraft jedoch rechtzeitig organisiert hast, kannst du entspannter bleiben.
Die wichtigen Verträge laufen dann bereits und du bist nicht von der Entscheidung zur Verbeamtung abhängig. Gerade bei der Dienstunfähigkeit zeigt sich der Unterschied: Wenn du dich erst dann um das Thema kümmerst, nachdem der Amtsarzt etwas Kritisches vermerkt hat, wird eine Absicherung oft schwieriger. Sich vorher um einen guten BU-Schutz zu kümmern, ist deshalb kein Misstrauen gegenüber dem Amtsarzt, sondern schlicht vorausschauend.
Wie der Deutsche Lehrerverbund dich vorbereitet
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil jemand „schwer krank“ ist, sondern weil niemand vorher erklärt hat, was die amtsärztliche Untersuchung bedeutet und welche Folgen eine Verzögerung hat. Wir setzen deshalb früher an. Wir klären dich auf, welche Unterlagen typischerweise verlangt werden, warum Vorerkrankungen dokumentiert sein sollten und welche Unterschiede es je nach Bundesland gibt.
Das ersetzt nicht die Auskunft deines Schulamtes, aber es macht dich gesprächsfähig. Vor allem aber entwickeln wir mit dir eine Absicherung, die nicht davon abhängt, ob du im ersten Anlauf verbeamtet wirst. Du sollst dich darauf verlassen können, dass deine Zukunft sicher ist. Was wir dir zusagen können, ist Transparenz und eine auf Lehrkräfte zugeschnittene Planung.
Welche Bausteine deine Absicherung stark machen
Wenn du dich rechtzeitig meldest, können wir die einzelnen Bereiche in Ruhe aufeinander abstimmen. Ein Baustein ist eine solide Dienstunfähigkeitsabsicherung, idealerweise so gewählt, dass sie auch dann leistet, wenn du als Lehrkraft deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Je früher du einsteigst, desto besser stehen die Chancen auf gute Konditionen, weil deine Gesundheitsangaben noch „schlank“ sind. Der zweite Baustein betrifft die Krankenversicherung: Wer nicht verbeamtet wird, bleibt in der GKV oder braucht – je nach Modell – eine andere Form der Absicherung. Wer verbeamtet wird, hat in der Regel Anspruch auf Beihilfe und ergänzt diese mit einer privaten Krankenversicherung.
Wenn du das im Vorfeld planst, müssen wir nach der Untersuchung nicht unter Zeitdruck Lösungen suchen. Dazu kommt die Vorsorgeplanung: Was passiert, wenn die Verbeamtung erst in sechs oder zwölf Monaten kommt? Wie sieht deine Liquidität dann aus? Welche Rücklagen brauchst du? Das lässt sich sauber durchrechnen. Ziel ist, dass deine finanzielle Absicherung für Lehrkräfte dich durch alle Varianten trägt.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Es gibt bei all dem einen einfachen Grundsatz: Vor der Untersuchung ist deine Ausgangslage meistens besser als danach. Sobald ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin eine bestimmte Diagnose oder ein Risiko schriftlich festhält, ist das dokumentiert. Manche Versicherer fragen ausdrücklich nach solchen Untersuchungen. Wenn du erst dann anfängst, dich zu kümmern, musst du mit Nachfragen, Ausschlüssen oder Zuschlägen rechnen.
Handelst du vorher, kannst du deutlich entspannter in die Untersuchung gehen. Du weißt, dass deine Absicherung steht, du kennst deine finanziellen Spielräume und du hast jemanden, der sich mit Lehrkräften und ihren typischen Laufbahnen auskennt. Genau das bietet der Deutsche Lehrerverbund: eine Anlaufstelle, die die Besonderheiten des Schuldienstes und die beamtenrechtlichen Stationen kennt und das in eine tragfähige Absicherung übersetzt. Wenn du möchtest, gehen wir das in einem persönlichen Gespräch Schritt für Schritt durch.
Häufige Fragen & deren Antworten
Hier findest du die häufigsten Fragen. Deine ist nicht dabei? Wir klären diese im persönlichen Gespräch.
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Kann ich das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung beeinflussen?
Nein. Der Amtsarzt arbeitet nach den Vorgaben des Dienstherrn und prüft, ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine dauerhafte Dienstfähigkeit zu erwarten ist. Du kannst Unterlagen nachreichen und Fragen stellen, aber du kannst keine positive Entscheidung „erkaufen“. Deshalb ist die unabhängige finanzielle Absicherung so wichtig.
Was passiert, wenn der Amtsarzt meine Verbeamtung verzögert?
Dann bleibst du vorerst im Angestelltenverhältnis oder dein bisheriger Status dauert länger an. Das kann Auswirkungen auf Netto-Einkommen und Krankenversicherung haben. Mit einer vorher abgestimmten finanziellen Absicherung für Lehrkräfte fängst du diesen Zeitraum ab, bis die Entscheidung positiv ausfällt.
Kann ich mich auch absichern, wenn ich aktuell „nur“ im Referendariat bin?
Unbedingt. Viele wichtige Verträge lassen sich genau in dieser Phase gut und oft günstiger abschließen, weil deine Gesundheitsdaten noch übersichtlicher sind. Außerdem weißt du dann, dass du bei einer verzögerten Verbeamtung finanziell nicht ins Leere fällst.
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